E-Rezept

E-Rezept-Abrechnung: Der internationale Vergleich

In vielen Ländern gehört die elektronische Verordnung bereits zum Versorgungsalltag. Auch in Deutschland nimmt das E-Rezept an Fahrt auf. In 2024 soll es als Standard etabliert sein.  Mit der elektronischen Verarbeitung von Daten gehen einige Veränderungen einher und Prozesse müssen angepasst werden, um die Versorgung sicherzustellen. Hierzulande sind vor allem die Apotheken schon seit Sommer 2022 vorbereitet und in der Lage, E-Rezepte zu verarbeiten. Viele Apothekerinnen und Apotheker ziehen daher alternative Abrechnungswege in Betracht:

Doch welchen Einfluss hat das E-Rezept auf die Abrechnungs- und Versorgungsprozesse in anderen Ländern? Dazu werfen einen Blick über die Ländergrenze nach Österreich, Polen, Dänemark sowie Schweden.

Österreich – Rasanter Anstieg der E-Rezept-Quote unmittelbar nach Einführung

In Österreich wurde das E-Rezept im Sommer 2022 per Gesetz eingeführt bereits einen Monat später lag der Anteil elektronisch ausgestellter Verordnungen bei knapp 90 Prozent. Auch in den österreichischen Apotheken werden mittlerweile fast nur noch E-Rezepte verarbeitet.

Anders als bei uns in Deutschland nimmt in Österreich einzig die Gehaltskasse die Abrechnung von E-Rezepten vor. Die Apotheken übermitteln monatlich ihre Krankenkassenrezepte mit den entsprechenden Abrechnungsunterlagen an die Gehaltskasse, welche sie an die zahlungspflichtigen Stellen weiterleitet. Laut Gesetzestext wird der Erlös spätestens 14 Tage nach Einreichung bei der Gehaltskasse der Apothekerin oder dem Apotheker ausgezahlt. Seit Juli 2021 besteht außerdem die Möglichkeit, bereits zwei Tage nach Eingang der Abrechnungsdaten bei der Gehaltskasse eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent des Rezepterlöses zu erhalten. Berechnet wird die Höhe anhand der elektronisch übermittelten Daten. Die restlichen 20 Prozent werden nach Eingang aller E-Rezepte überwiesen.

Polen – Rezepterlöse innerhalb von 14 Tagen

Ähnlich wie in Österreich wird in Polen das Gesundheitssystem zentral gesteuert, wofür das polnische Zentrum für Gesundheit verantwortlich ist. Der Unterschied ist jedoch, dass im polnischen System einzig der Nationale Gesundheitsfonds (pol. Abkürzung: NFZ) als Krankenkasse fungiert. Dieser verwaltet die Beiträge der Versicherten und verhandelt mit Leistungserbringenden über deren Vergütung. Polnische Apotheker:innen rechnen alle zwei Wochen direkt mit dem NFZ ab. Innerhalb von 14 Tagen erhalten sie von der regionalen Verwaltungsstelle dann ihr Geld. Jedes Bundesland hat dabei eine eigene Verwaltungsstelle des NFZ, mit der die umliegenden Apotheken interagieren.

2019 wurde in Polen das E-Rezept eingeführt. Heute werden in unserem Nachbarland ausschließlich digitale Verordnungen ausgestellt. Polnische Apotheker:innen schätzen besonders den vereinfachten Prozess der E-Rezept-Abrechnung. Vor allem Missverständnisse und Fehler durch beispielsweise unleserliche Schrift können ausgeschlossen werden, was den Arbeitsalltag enorm vereinfacht.

Dänemark – fest kalkulierter Apothekenabschlag

In Dänemark gab es bereits 1999 erste Bestrebungen, um eine E-Health-Strategie zu entwickeln. Elektronische Patientenakte, E-Medikationslisten, E-Rezept, ein elektronisches Gesundheitsportal sowie ein personalisiertes Patientenportal sind Digital-Health-Lösungen, die in Dänemark heute bereits national zur Verfügung stehen. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist hierzulande Alltag. Stand heute werden über 99 Prozent der Verordnungen elektronisch ausgestellt.

Das dänische Gesundheitssystem unterliegt einer staatlichen Steuerung. Daher gibt es nur eine staatliche Krankenversicherung, bei der alle dänischen Bürgerinnen und Bürger automatisch Mitglied sind und Versicherungsschutz erhalten. Der Staat übernimmt rund 80 Prozent der Ausgaben, finanziert werden diese aus Steuergeldern. Dafür fallen andere Zugaben wie zum Beispiel Sozialabgaben weg.

In Dänemark gibt es bundeseinheitliche Festpreise für alle Arzneimittel sowie feste Zuzahlungssätze für die Versicherten. Damit wird nicht nur die Gewinnmarge der Apotheken gedeckelt, sondern es entsteht auch ein fest kalkulierter Abschlag, den die Apotheken einmal jährlich ausgezahlt bekommen. Die Basis für die Berechnung der Vergütung ist der einmal pro Jahr beim Gesundheitsministerium vorzulegende Geschäftsbericht.

Schweden – bessere Versorgung im ländlichen Raum dank E-Rezept

Schweden nimmt eine Vorreiterposition auf dem Gebiet der Digitalisierung ein. Schon 2014 wurde hierzulande eine Behörde gegründet, die sich allein mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens befasst. In den sehr dünn besiedelten nördlichen Regionen Schwedens ist der Weg zu Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern oft sehr weit, weshalb die Digitalisierung des Gesundheitswesens besonders stark in diesen Regionen greift.

Daher entwickelte beispielsweise die Apothekenkette LloydsApotek, in Kooperation mit dem IT-Unterhemen Kry.se, eine App, in der sich Anwender:innen mit Ärzt:innen austauschen können. Dies ermöglicht auch die digitale Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente. Heute sind 99 Prozent der ausgestellten Rezepte digitale Verordnungen. Das gesamte Gesundheitssystem ist steuerfinanziert und wird von den einzelnen Bundesländern und Kommunen regional verwaltet. Die Vergütung der Apotheken erfolgt einmal im Jahr nach Vorlage einer detaillierten Buchhaltung.

Mit Blick über die Ländergrenzen zeigt sich also, dass die Digitalisierung zu einer deutlichen Optimierung und Verschlankung der Abrechnungsprozesse führt. Apotheken erhalten mehr Sicherheit, bessere Planbarkeit und kommen schneller an ihr Geld. Mit einer Reduzierung auf nur zwei beteiligte Akteure – wie bei der Direktabrechnung – erhöht sich zudem die Unabhängigkeit von Dritten und damit das Risiko. Mit zunehmenden Einlösungsmöglichkeiten wie dem eGK-Verfahren, wird auch in Deutschland die Anzahl E-Rezepte rasant zunehmen. Für alle beteiligten Akteure von Arzt, über Apotheke bis zur Krankenkasse bedeutet dies: Jetzt ist es an der Zeit, sich für den Wandel zu rüsten und Prozesse neu zu denken.

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