E-Rezept

E-Rezept: Der internationale Vergleich

Das E-Rezept gehört bereits in zahlreichen Ländern zum Versorgungsalltag. Unter anderem in Kroatien, Dänemark, Estland, Österreich, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Montenegro, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Schweden, Spanien, den Niederlanden, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Albanien, Ecuador, Kenia, Panama, Costa Rica und Paraguay ist dieses erfolgreich etabliert.

Im folgenden Blogbeitrag betrachten wir die Nachbarländer Österreich und Polen näher, welche bereits eine erfolgreiche Einführung durchlaufen haben. Außerdem gehen wir auf die Verhältnisse in Schweden ein. Dort werden rund 99 Prozent aller Verschreibungen elektronisch ausstellt. Damit ist das Land einer der E-Rezept-Vorreiter.

Aktueller Stand in Deutschland

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2022 die verpflichtende Einführung der elektronischen Verschreibung. Patient:innen erhalten diese entweder in der E-Rezept-App der gematik oder als Ausdruck vom Arzt und können sie dann in einer Apotheke vor Ort oder bei einer Online-Apotheke einlösen. Das E-Rezept ist nicht nur fälschungssicher, sondern auch Zeit und Ressourcen sparend. Bis Januar 2023 wurden 890.040 E-Rezepte eingelöst.

Bis zur Etablierung der elektronischen Verschreibung in Deutschland ist es noch ein Stück Weg. So tauchen in der praktischen Anwendung noch neue Fragestellungen auf, deren Bearbeitung zu Verzögerungen führt, wie beispielsweise das Veto des Datenschutzbeauftragten in der Pilotregion für die E-Rezept-Anwendung Westfalen-Lippe.

Das E-Rezept im internationalen Vergleich

Die Vorzüge des E-Rezepts werden in den meisten europäischen Ländern bereits genutzt. Vielerorts ist es üblich, Medikamente papierlos zu verordnen.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Wege zur Einlösung von E-Rezepten in den verschiedenen Ländern.

Österreich – nach langem Testen flächendeckende Einführung

In Österreich wurde das E-Rezept am 1. Juli 2022 flächendeckend eingeführt. Dieses wurde im Sommer des Vorjahres in der Pilotregion Kärnten getestet. Mitte 2022 nutzten 82 Prozent der Praxen und 93 Prozent der Apotheken das elektronische Rezept. Bereits im ersten Halbjahr 2022 wurden 7,7 Millionen elektronische Verordnungen eingelöst. Um ein E-Rezept zu verschreiben, speichert der Arzt die Verordnung auf einem zentralen Server. Mit Hilfe eines QR-Codes per App oder einer 12-stelligen alphanumerischen E-Rezept-ID, kann dann das E-Rezept von den Patientinnen und Patienten eingelöst werden. Zudem kann der QR-Code in ausgedruckter Variante verwendet werden. Eine Abholung durch Dritte ist mit dem QR-Code oder der E-Rezept-ID ebenfalls möglich. Der erstmalige Login der App erfolgt mit einer Handy-Signatur oder der „ID-Austria“. Um sich für das ID-System „ID-Austria“ zu identifizieren, müssen sich die Patient:innen mit ihrem Personalausweis bei einer Regierungsbehörde vorstellen.

Polen – rasante Entwicklungen innerhalb der letzten Jahre

Auch in Polen hat sich in den letzten Jahren hinsichtlich des E-Rezepts einiges geändert. Bei einer Studie der Bertelsmann-Stiftung, welche die Digitalisierung verschiedener Gesundheitssysteme vergleicht, lag das Land im Jahr 2018 auf dem letzten Platz. Seit Januar 2019 sind die rund 14.000 polnischen Apotheken dazu verpflichtet, E-Rezepte zu akzeptieren und seit Anfang 2020 dürfen Ärzt:innen nur noch E-Rezepte verschreiben. Dies hatte zur Folge, dass allein im Januar 2020 mehr als 37 Millionen E-Rezepte ausgestellt wurden. Für eine elektronische Verordnung generiert der Arzt oder die Ärztin über ein zentrales System einen vierstelligen Code und fügt seine Unterschrift digital ein. Patient:innen, welche sich zuvor mit ihrer Handynummer oder E-Mailadresse im Patientenportal registriert haben, erhalten diesen Code per SMS oder E-Mail von dem zentralen Server zugeschickt. Alternativ kann auch vom Arzt einen Ausdruck angefordert werden. Zur Abholung des Medikaments in der Apotheke legen Patient:innen den Code und ihre persönliche Identifikationsnummer vor, welche jeder polnische Staatsangehörige besitzt. Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten wird zudem die Möglichkeit geboten, sich das E-Rezept regelmäßig verschreiben zu lassen. Dafür reicht eine Anfrage per E-Mail oder Telefon aus.

Schweden – beinahe ausschließlich elektronische Verschreibungen

In Schweden ist die elektronische Verschreibung längst alltäglich. Rund 99 Prozent aller Verordnungen werden elektronisch ausgestellt. Die E-Rezepte werden an eine zentrale Datenbank übertragen, welche allen schwedischen Apotheken eine Schnittstelle bietet. Bei der erstmaligen Einlösung eines E-Rezepts registrieren sich Patient:innen mithilfe der „Freja-ID“ oder mit ihren Bankdaten und können anschließend das Medikament bei der Apotheke abholen oder sich nach Hause liefern lassen.

Andere EU-Länder

Viele andere europäische Länder setzen auf das E-Rezept und bauen es aus. So sind beispielsweise Apotheken in Frankreich befähigt, über die Gesundheitskarte „Carte Vitale“ der Patient:innen, alle offenen E-Rezepte einzusehen. Momentan wird hier an einer App gearbeitet, um den Prozess rein digital gestalten zu können. In Belgien existiert das zentrale und digitale ID-System „Itsme“, welches es belgischen Patient:innen ermöglicht, ihre elektronische Patientenakte einzusehen und E-Rezepte via QR-Code einzulösen. Ähnlich läuft der Prozess auch in Finnland über den digitalen Fachdienst „My Kanta“ ab.

Diese positive Akzeptanz der Nachbarländer sollte Deutschland ermutigen, die Einführung des E-Rezepts voranzutreiben. Ziel der Bundesregierung ist, das E-Rezept bis 2025 als „Standard“ zu etablieren und die Einführung ab Mitte 2023 bundesweit zu ermöglichen.

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