Im Gegensatz zu einem Abrechnungszentrum ist eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) eine staatliche Institution, die einer besonderen Form des Insolvenzschutz unterliegt. Reicht das Vermögen der geschlossenen GKV zur Erfüllung aller Ansprüche der Versicherten und Leistungserbringer nicht aus, haften dafür die übrigen gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch sind Zahlungsausfälle ausgeschlossen. Zudem liegt es im eigenen Interesse der GKV, pünktlich zu bezahlen, um bspw. die Rückforderung des Apothekenabschlags zu vermeiden. Zudem sind die GKV gemäß Rahmenvertrag verpflichtet, die Rechnung der Apotheke innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der Krankenkasse zu begleichen.