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Marktstart von COMBI DIRECT: scanacs und AZ Nord ermöglichen allen Apotheken die Direktabrechnung

Pressemitteilung | Dresden, 24.07.2024

Die scanacs direct GmbH (scanacs) und der Abrechnungsdienstleister AZ Abrechnungszentrum Nord GmbH (AZ Nord) starten ab sofort mit der gemeinsamen Direktabrechnungs-Lösung COMBI DIRECT. Das Angebot richtet sich an alle Apotheken, unabhängig von dem Warenwirtschafts-Anbieter. Es umfasst die Direktabrechnung von E-Rezepten über die scanacs-Plattform sowie die Abrechnung von Papierrezepten über das AZ Nord. Apotheken können die Dienstleistungen jetzt buchen und im August von Sonderkonditionen profitieren.

Scanacs und AZ Nord haben gemeinsam die technischen Voraussetzungen geschaffen, um allen Apotheken diskriminierungsfrei die Direktabrechnung von E-Rezepten anzubieten. Voraussetzung dafür ist, dass AZ Nord als Rezeptabrechner in der Warenwirtschaft der Apotheke angebunden ist. Ob die Abrechnungsdaten eigenständig durch die Apotheke über die scanacs-Plattform oder als Sammelabrechnung durch das Rechenzentrum abgerechnet werden, regelt eine eigens dafür entwickelte technische Lösung.

Michael Irmer (Geschäftsführer, AZ Abrechnungszentrum Nord GmbH): „E-Rezepte machen bereits jetzt den Großteil der abzurechnenden Verordnungen in Apotheken aus. Perspektivisch wird der Anteil weiter steigen. Es ist notwendig, auch die Abrechnungsprozesse zu modernisieren. Daher unterstützen wir gemeinsam mit unseren Partnern aktiv die Direktabrechnung. Dabei profitieren alle Beteiligten – vor allem Apotheken – davon, dass sich jeder Dienstleister auf seine Kernkompetenzen fokussieren kann.“

Über die scanacs-Plattform werden ausschließlich E-Rezepte verarbeitet, die gegenüber gesetzlichen Krankenkassen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung der Apotheke abgerechnet werden. Die Forderungen richten sich direkt an die Krankenkassen bzw. pharmazeutischen Unternehmen und werden unmittelbar auf das Apotheken-Geschäftskonto erstattet. Zudem werden die E-Rezepte durch die erweiterte Rezeptprüfung von scanacs geprüft, die von Anfang an auch rahmenvertragliche Besonderheiten und bundeslandspezifische Vereinbarungen berücksichtigt. Bereits heute verzichten viele Krankenkassen auf ausgedruckte Papierrechnungen und setzen auf E-Rechnungen, die ab 2025 Pflicht werden. Mit der direkten Datenübertragung werden schnellere Erstattungsprozesse möglich. Apotheken verbessern damit ihre Liquidität, schützen sich vor Forderungsausfällen und reduzieren den Aufwand in der Rezeptkontrolle.

Die Papierrezepte nach §§ 300 und 302 SGB V werden durch das AZ Nord in Vertretung für die Apotheke abgerechnet. Dazu arbeitet der Dienstleister aus Weyhe mit den erfahrenen Abrechnungszentren AVC DICK und ARZW zusammen. Die Auszahlungen durch die Kostenträger erfolgen durch das AZ Nord auf das Geschäftskonto der Apotheke.

Frank Böhme (Geschäftsführer, scanacs direct GmbH): „Mit COMBI DIRECT haben wir den nächsten Meilenstein für uns und unsere Kunden erreicht. Wir freuen uns, der großen Nachfrage gerecht zu werden und allen Apotheken, unabhängig von ihrer Warenwirtschaft, moderne Abrechnungsprozesse zu ermöglichen. Die enge Zusammenarbeit mit Rechenzentren, pharmazeutischen Herstellern und Krankenkassen hat diesen Fortschritt ermöglicht. So kommen wir unserer Vision einer beschleunigten Echtzeit-Abrechnung einen großen Schritt näher.“

Ein Wechsel auf die Kombi-Lösung ist ab dem Abrechnungsmonat Oktober möglich. Bis zum 31. August 2024 können sich Interessierte Sonderkonditionen zum Marktstart sichern und im ersten Monat nach Anbindung E-Rezepte gratis über das scanacs-Portal abrechnen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Buchung finden Apotheken unter: www.scanacs.de/combi-direct.

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