SCANACS COMBI DIRECT

COMBI DIRECT ist das gemeinsame Angebot der scanacs direct GmbH und der AZ Abrechnungszentrum Nord GmbH zur sicheren, schnellen und flexiblen Abrechnung von ­E-Rezepten und Papierrezepten. Durch das Kombi-Angebot wird die Direktabrechnung von E-Rezepten für alle Apotheken möglich – unabhängig von der Warenwirtschaft.

Leistungsumfang

E-Rezept-Direktabrechnung mit scanacs

Software als technische Unterstützung zur Direktabrechnung von E-Rezepten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Apotheke gegenüber gesetzlichen Krankenkassen. Die Auszahlungen durch die Krankenkassen sowie pharmazeutischen Hersteller erfolgen direkt auf das Geschäftskonto der Apotheke.

Abrechnung Papierrezepte über AZ Nord

Dienstleistung der AZ Abrechnungszentrum Nord GmbH in Vertretung der Apotheke zur gebündelten Rechnungsstellung von papiergebundenen Verordnungen als Sammelabrechnung gegenüber den Kostenträgern. Die Auszahlungen erfolgen durch das AZ Nord auf das Geschäftskonto der Apotheke.

Mehrwerte

FAQ

COMBI DIRECT ist das gemeinsame Angebot der scanacs direct GmbH und der AZ Abrechnungszentrum Nord GmbH zur sicheren, schnellen und flexiblen Abrechnung von E-Rezepten und Papierbelegen.

Durch das Kombi-Angebot wird die Direktabrechnung von E-Rezepten für alle Apotheken möglich – unabhängig von der Warenwirtschaft.

Ja, die Direktabrechnung über das scanacs-Portal erfolgt für alle Verordnungen, die als E-Rezept ausgestellt werden und ist mit allen gesetzlichen Kostenträgern möglich.

Einzelne gesetzliche Krankenkassen (weniger als 5 Kassen) ermöglichen eine Auszahlung auf das Apotheken-Geschäftskonto nur, wenn eine gebündelte Rechnungsstellung der E-Rezept und Papierbelege erfolgt. Diesem Wunsch kommen wir nach, bis die interne Prozessanpassung auf Seiten der Kassen erfolgt ist.

Für die Abrechnung der Papierbelege ist ein separater Vertrag mit einem Partner-Rechenzentrum nötig.

Einzige Voraussetzung ist, dass das AZ Abrechnungszentrum Nord als Rezeptabrechner in der Warenwirtschaft angebunden ist. Es ist kein separates IK notwendig.

Für alle E-Rezepte, die direkt über die scanacs-Plattform abgerechnet wurden, erfolgt die Auszahlung direkt durch die gesetzlichen Krankenkassen sowie pharmazeutischen Hersteller auf das Geschäftskonto der Apotheke.

Für alle Rezepte, die über das AZ Nord als Sammelabrechnung abgerechnet wurden, erfolgt die Auszahlung durch das AZ Nord auf das Geschäftskonto der Apotheke.

*Einzelne gesetzliche Krankenkassen (weniger als 5 Kassen) ermöglichen eine Auszahlung auf das Apotheken-Geschäftskonto nur, wenn eine gebündelte Rechnungsstellung der E-Rezept und Papierbelege erfolgt. Diesem Wunsch kommen wir nach, bis die interne Prozessanpassung auf Seiten der Kassen erfolgt ist.

Wir setzten auf ein transaktionsbezogenes Preismodell, ohne versteckte Kosten. Das heißt, Apotheken zahlen eine monatliche Grundgebühr, die Abholung der Papierrezepte sowie eine transaktionsbezogene Gebühr je abgerechneter Verordnung. Dabei ist die Gebühr unabhängig vom Rezeptwert (für E-Rezepte und Papierrezepte). Die aktuellen Preise erhalten Sie auf Anfrage.

Ja, um den Service in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Vertrag mit der scanacs direct GmbH zur Nutzung der scanacs-Plattform abschließen sowie einen Vertrag mit dem AZ Abrechnungszentrum Nord GmbH für die Abrechnung der Papierrezepte.