scanacs-Direktabrechnung

Die scanacs-Plattform stellt Apotheken, die notwendige Software bereit, um E-Rezepte selbständig mit allen gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Das Geld erhalten Sie direkt auf das Geschäftskonto der Apotheke. Der Standard in der Direktabrechnung – schnell, sicher, unabhängig.

Funktionalitäten

Umfassende Rezeptprüfung

Der scanacs-Prüfkatalog wurde gemeinsam mit Krankenkassen entwickelt, richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen, rahmenvertraglichen Besonderheiten sowie Bundesland spezifischen Vereinbarungen und wird laufend aktualisiert. Partnerkrankenkassen können zudem individuelle Prüfregeln anlegen. Die Ergebnisse der technischen und fachlichen Prüfung werden transparent im scanacs-Portal angezeigt.

Hinweise auf Retaxgefahr

Im scanacs-Portal werden alle Ergebnisse aus der Rezeptprüfung transparent angezeigt. Diese weisen Sie unter anderem darauf hin, bei welchen Verordnungen eine Retaxgefahr besteht, ob Sie mit Rückfragen der Krankenkasse rechnen müssen oder ob Sie die Verordnung zu Ihren Gunsten ergänzen oder anpassen können.

Übersicht aller E-Rezepte

Alle eingegangenen sowie abgerechneten E-Rezepte können jederzeit transparent eingesehen werden. Flexible Filtereinstellungen ermöglichen eine rasche Suche (z. B. nach  E-Rezept-ID, Versichertennummer oder PZN). Die Detailansicht stellt alle Verordnungs- und Abgabedaten, inkl. Rezeptänderungen, übersichtlich dar.

Abrechnung im Überblick

Über das scanacs-Portal erhalten Sie einen Überblick über alle Rechnungen, Ihre aktuelle Importquote sowie Meldungen an den NNF im Zusammenhang mit Ihrem Direktabrechnungs-IK.

Unterstützung bei der Buchführung

Über eine Export-Funktion können Sie Ihrer Steuerberatung alle Abrechnungsdaten als pdf- und csv-Dateien bequem zur Verfügung stellen – die Buchungskonten können im Vorfeld abgestimmt und konfiguriert werden.

Automatisierte Abrechnung

Die scanacs-Plattform erzeugt automatisiert die Rechnungen in Ihrem Namen und übermittelt diese sowohl an die Datenannahmestellen der Krankenkassen als auch an pharmazeutische Hersteller zur Abrechnung der Herstellerrabatte.

Ihre Mehrwerte

Kundenstimmen

Jetzt auch für Papierbelege

Durch die Zusammenarbeit mit unseren Partner-Rechenzentren ermöglichen wir die Rezeptabrechnung aus einer Hand – schnell, sicher, unabhängig.

FAQ

Mit der E-Rezept-Direktabrechnung können Apotheken E-Rezepte direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Der Abrechnungsprozess erfolgt mithilfe der scanacs-Plattform, die die technische Infrastruktur für die selbstständige Abrechnung von E-Rezepten bereitstellt. Das gilt ebenso für die Abrechnung von Herstellerrabatten sowie die Meldung an den Nacht- und Notdienstfonds.

scanacs stellt allen Apotheken die technische Infrastruktur bereit, um selbstständig mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Jede Apotheke erhält die Hoheit über die eigene Rezeptabrechnung zurück und damit auch mehr Sicherheit. Die scanacs-Plattform holt sich die E-Rezept-Daten über die standardisierte Schnittstelle (APO_TI, ehemals FiveRX) aus dem Warenwirtschaftssystem ab und überträgt diese. Danach werden die Daten in der scanacs-Anwendung geprüft und angezeigt. Apotheken können individuell entscheiden, welche E-Rezepte sie abrechnen möchten. Mit nur einem Klick wandelt die scanacs-Plattform die Rezeptdaten in Abrechnungsdaten um. Der generierte Abrechnungsdatensatz wird danach automatisch an die Abrechnungsstelle der jeweiligen Kassen versendet. Dies gilt auch für Rechnungen gegenüber pharmazeutischen Herstellern sowie Meldungen an den Nacht- und Notdienstfonds. Die Krankenkasse zahlt anschließend direkt auf das Geschäftskonto der Apotheke.

Über das scanacs-Portal werden auch Herstellerrabatte automatisiert gegenüber den Herstellern in Rechnung gestellt. Ab einem Schwellenwert von 100,00 € erfolgt die automatische Rechnungsstellung mit jedem Abrechnungslauf. Spätestens zu Beginn des Folgejahres erfolgt die Rechnungsstellung für unter diesem Wert liegende Beträge. Damit ist der Prozess auch im Sinne der Buchhaltung abgeschlossen.

Auch die Meldung der Packungen  werden automatisch an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) übermittelt. Der Verpflichtungsbescheid wird Apotheken vom NNF zugesandt und ist direkt gegenüber dem NNF zu begleichen.

Nein, bei der Direktabrechnung über das scanacs-Portal fließen zur keiner Zeit Abrechnungsgelder über die Konten der scanacs direct GmbH. Die Transaktionen und das damit verbundene Geld werden immer direkt zwischen Apotheke und dem jeweiligen Debitor (Krankenkasse/Hersteller) abgewickelt. Der Geldeingang erfolgt direkt auf das Geschäftskonto der Apotheke.

In den Warenwirtschaften von CGM LAUER und Apotechnik ist die scanacs-Plattform direkt integriert. Um die Direktabrechnung zu nutzen, müssen Apotheken ein separates Institutionskennzeichen für die Direktabrechnung über die scanacs-Plattform besitzen. So wird bereits in der Warenwirtschaft unterschieden, ob die Verordnungen direkt eigenständig oder über das herkömmliche Rechenzentrum abgerechnet werden.

Für alle anderen Warenwirtschaften besteht die Möglichkeit, das AZ Abrechnungszentrum Nord als Rezeptabrechner zu hinterlegen. Dank der Partnerschaft zwischen dem AZ Nord und scanacs wird bei der Übertragung der Rezepte entschieden, ob die Verordnungen direkt eigenständig oder über das herkömmliche Rechenzentrum abgerechnet werden. Es ist kein zweites IK notwendig.

Ja, dank der Zusammenarbeit mit unseren Partner-Rechenzentren bieten wir Lösungen, um alle Verordnungen abzurechnen. Mehr erfahren unter scanacs.de/combi-direct.

Über die scanacs-Plattform werden allerdings ausschließlich E-Rezepte verarbeitet.

Wir setzten auf ein transaktionsbezogenes Preismodell, ohne versteckte Kosten. Das heißt, Apotheken, die eigenständig über die scanacs-Plattform abrechnen zahlen eine monatliche Grundgebühr sowie eine transaktionsbezogene Gebühr je abgerechneter Verordnung. Dabei ist die Gebühr unabhängig vom Rezeptwert. Details entnehmen Sie bitte scanacs.de/angebot.

Ja, wir haben einen Prüfkatalog den wir mit den bestehenden Partner-Krankenkassen gemeinsam entwickelt haben. Jede Krankenkasse kann den Prüfkatalog mit unserem Konfigurator selbstständig erweitern und individualisieren. Dadurch wird die aufwändige Rezeptprüfung durch die Krankenkasse überfällig.

Die E-Rezept-Direktabrechnung orientiert sich an den Arzneimittellieferverträgen und löst aktuell automatisiert am Monatsanfang die Rezeptabrechnung aus. Hierbei beträgt das Zahlungsziel je Abrechnung zehn Tage nach Eingang aller rechnungsbegründenden Unterlagen bei der Krankenversicherung.

Regionale Vereinbarungen ermöglichen bereits heute Mehrfachabrechnungen. Das heißt, die Apotheke kann zu jedem Zeitpunkt und beliebig häufig innerhalb eines Monats gegenüber einer Krankenkasse abrechnen.

Technisch ist bereits heute alles möglich. Gemeinsam mit unseren Partnerkrankenkassen sind wir aktuell in der Testphase zur Beschleunigung der Erstattungsprozesse bis hin zur Echtzeitbezahlung.

Zur Nutzung unserer Plattform schließen wir mit den Apotheken bei der Registrierung einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) nach Artikel 28 DSGVO ab.

Wir beraten Sie gern

Lisa Marie Lehmann Key Account Managerin Pharma & New Businesses

Lisa Marie Lehmann

Sales Managerin

Sebastian Nieland

Senior Sales Manager

E-Rezept-Direktabrechnung

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