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Wir werden oft gefragt, was denn das Besondere an der scanacs Plattform ist. Die einfache und kurze Antwort ist:
Wir verbinden datenschutzkonform Leistungserbringer und gesetzliche Krankenkassen für die Zuzahlungsprüfung und Verordnungsprüfung direkt, live und in Echtzeit.
Klingt einfach, ist in der technischen Umsetzung allerdings eine große Herausforderung da es viele verschiedene gesetzliche, datenschutz- und sozialversicherungstechnische Regelungen zu beachten gilt. Dieser Herausforderung haben wir uns vor vier Jahren gestellt und haben mit einem großartigen Team mehr als 70.000 Entwicklerstunden alle notwendigen Voraussetzungen umgesetzt.
Seit 2020 ist https://scanacs.de online. Wir haben es geschafft, für unsere Anwender einen sehr komplexen und feingliedrigen Prüfprozess komplett zu digitalisieren. Die stetig steigenden Anmeldungen der Leistungserbringer sowie die Umsetzung bei immer mehr gesetzlichen Krankenkassen zeigen, dass das scanacs-System den kleinen Unterschied mit großer Wirkung zu bestehenden Systemen macht.
Saas oder Paas?
Unser System ist als „Software as a Service“ (SaaS) und als „Platform as a Service“ (PaaS) nutzbar. SaaS zur Nutzung auf jedem internetfähigem Medium mit Browser, ohne dass es einer Installation bedarf. Einfach über den Browser aufrufen, anmelden und die Prüfungen starten. PaaS zur unkomplizierten Einbindung via API-Schnittstellen in bestehende Softwaresysteme. Der größte Vorteil für Leistungserbringer ist die Echtzeit und die Live-Prüfung von Verordnungen. Egal ob Verordnungen als Papierrezept oder zukünftig als eRezept übergeben werden, der Leistungserbringer kann direkt dort, wo die Verordnung eingelöst wird, die Erstattungsfähigkeit mit unserem System prüfen.
Und was ist nun der kleine Unterschied mit großer Wirkung?
Die Verordnungen können gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen geprüft werden. Somit sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Retaxation enorm. Bei den bereits angebunden gesetzlichen Krankenkassen in der zweiten Ausbaustufe gibt es zusätzlich Hinweise, welche direkt von der Krankenkasse kommen. Bei Krankenkassen, welche die dritte Ausbaustufe freischalten, erhalten Leistungserbringer eine direkte und verbindliche Erstattungszusage. Dadurch ist vor der Übergabe des Medikamentes an den Patienten gesichert, dass die abgegebene Verordnung korrekt ist und zu 100% erstattet wird.
Mit der Nutzung der scanacs-Plattform wird die Retaxation hinfällig – der kleine Unterschied mit großer Wirkung.
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