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AOK Baden-Württemberg wechselt von OHA-Portal auf scanacs-Zuzahlungsprüfung

AOK Baden-Württemberg wechselt zur scanacs-Zuzahlungsprüfung

Zuzahlungspflichtig oder zuzahlungsbefreit? Falls aus der Verordnung kein Zuzahlungsstatus ersichtlich ist und die Versicherten der AOK Baden-Württemberg ihren Befreiungsstatus nicht belegen können, bietet das OHA-Portal der AOK Baden-Württemberg eine schnelle und verlässliche Hilfe.

Um eine breitere Verfügbarkeit auch für andere Leistungserbringbereiche zu ermöglichen, schaltet die AOK Baden-Württemberg ab sofort die scanacs-Zuzahlungsprüfung frei und stellt ihr hauseigenes OHA-Portal zum 16. Mai 2023 ein. Damit vereinfacht die AOK Baden-Württemberg das Leben ihrer über 4,5 Millionen Versicherten und setzt ein Zeichen für Interoperabilität sowie die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Der beliebte Service kann von Apotheken weiterhin kostenfrei genutzt werden. Die Registrierung ist unkompliziert und schnell unter: www.scanacs.de möglich.

Der Umstieg auf die scanacs-Webanwendung ermöglicht Apotheken die tagesaktuelle Abfrage des Befreiungsstatus der Versicherten von insgesamt 19 teilnehmenden Krankenkassen – diskret, schnell & DSGVO-konform. Zudem haben registrierte Apotheker:innen die Möglichkeit, über die Abfragenhistorie alle Abfragen einzusehen, die Sie in den vergangenen 12 Monaten über scanacs.de getätigt haben. So können sie sich bei angekündigten Retaxationen vorbereiten und ggf. reagieren.

Durch die Online-Abfrage in Echtzeit sparen Apotheken Zeit und können die gewonnenen Ressourcen anderweitig einsetzen. Dies zahlt sich positiv auf die Kundenzufriedenheit Ihrer Kund:innen aus. Sollten die Versicherten ihren Befreiungsausweis oder die Krankenversicherungskarte vergessen haben, können Apotheker:innen dennoch den Status bequem online und DSGVO-konform abfragen. Damit haben Apotheker:innen mehr Zeit für eine intensivere Betreuung ihrer Kund:innen und stärken somit die Kundenbindung. Eine Win-Win-Situation sowohl auf Seiten der Krankenkasse als auch Apotheke zum Wohl der Patienten.

Weitere Informationen zur Nutzung der Zuzahlungsprüfung finden Sie unter: https://scanacs.de/zuzahlungspruefung/

Gemeinsam für eine bessere Gesundheitsversorgung in Deutschland. Wir sagen Herzlich Willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

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