Pressemitteilung

Zuzahlungsprüfung erstmals direkt am HV

Kooperation von scanacs und aposoft zur Vermeidung von Zuzahlungsfehlern

Dresden/Moormerland, 1. Oktober 2020

scanacs und aposoft bieten ab sofort einen neuen einzigartigen, digitalen Service, mit dem direkt in der Software noch während des Kassiervorgangs eines GKV-Rezeptes in Echtzeit festgestellt werden kann, ob der Patient zuzahlungspflichtig ist oder nicht.

scanacs hat auf seiner digitalen Kommunikationsplattform zwischen Apotheken und Krankenkassen unter anderem den Online-Service Zuzahlungsprüfung entwickelt. Die Versichertendaten zu diesem Dienst stammen direkt von den teilnehmenden Krankenkassen. Damit ist bei der Prüfung sichergestellt, dass zuzahlungsfrei auch wirklich zuzahlungsfrei bedeutet. Durch die Zusammenarbeit von scanacs mit PRISMA Datensysteme, dem Anbieter des Apothekenwarenwirtschaftssystems aposoft, wird diese Information direkt in der Apotheke vor Ort während der gängigen Arbeitsabläufe geliefert; also am HV während des Kassiervorgangs. Noch während der Rezepttaxierung aus aposoft heraus lässt sich in Echtzeit herausfinden, ob der Patient zuzahlungsfrei oder -pflichtig ist.

„Wir schaffen gemeinsam den Mehrwert, den die Apotheke vor Ort tagtäglich gebrauchen kann“, so Hauke Stirler von PRISMA. scanacs-Geschäftsführer Frank Böhme betont: „Die Kooperation mit aposoft ist der erste Schritt zur Retaxationsfreiheit der deutschen Apotheken“.

Apotheker Wolfgang Rieck von der Kronen-Apotheke in Cadenberge zeigt sich begeistert von der Anwendung. „Bei der Zuzahlungsprüfung muss ich keinen meiner Mitarbeiter auf eine neue Software schulen. Die Arbeitsabläufe sind nahezu identisch, nur ein Klick mehr und keinen Ärger mehr mit der Zuzahlung von Patienten.“

Diesen Ärger kennt wohl jeder Apotheker aus dem Alltag: Auf einem Rezept, das im Botendienst beliefert werden soll, ist der Haken zuzahlungspflichtig gesetzt. Die Zuzahlung wird taxiert, das Arzneimittel ausgeliefert und die Zuzahlung per Rechnung beim Patienten geltend gemacht. Der Patient zahlt den Betrag nicht, weil er befreit ist. Das Rezept ist schon beim Rechenzentrum oder sogar schon abgerechnet. Das bedeutet jede Menge Arbeit, z.B. Rückforderung des Rezeptes, Storno des Kassiervorgangs und Neutaxierung. Und zum Schluss bleibt man im schlimmsten Fall sogar auf dem Zuzahlungsbetrag sitzen. Das können schon einmal bis zu 30,00 EUR je Rezept sein.

Dieses Beispiel gehört mit der neuen Zuzahlungsprüfung am HV der Vergangenheit an.

Weitere Informationen zu scanacs erhalten Sie unter www.scanacs.de, bei Rückfragen zur Zuzahlungsprüfung steht der scanacs-Support unter 0800 – 7226227 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz) zur Verfügung. Weitere Informationen zu aposoft erhalten Sie unter www.aposoft.de.

Ansprechpartnerin:
Kramer Communication
Judith Kramer
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