spectrumK und scanacs entwickeln gemeinsam die rein digitale (Ab-)Rechnung für Arzneimittel.
Seit 1. September 2022 müssen alle Apotheken in der Lage sein, elektronische Verordnungen von Patienten:innen anzunehmen. Dies beinhaltet das Einlesen der von ihren Kunden überreichten QR-Codes, das Abrechnen der Verordnungsdaten sowie die Ablage und Quittierung der Abgabedaten auf dem E-Rezept-Speicher der Gematik.
Damit stehen sämtliche für die Abrechnung mit Gesetzlichen Krankenkassen vorliegenden Informationen von ihrer Entstehung in der Arztpraxis bis zur anschließenden Ergänzung durch die Apotheke ausschließlich elektronisch zur Verfügung.
Apotheken können nun gemäß § 300 Abs. 2 SGBV entscheiden, ob sie selbst oder mit Hilfe eines Apothekenrechenzentrums gegenüber den Krankenkassen abrechnen. Dazu sehen die zwischen Apotheken und Krankenkassen geschlossenen Arzneiversorgungsverträge aktuell noch eine Abrechnung in Papierform vor.
Solche Regelungen bedürfen einer Anpassung. Denn sie wirken vor dem Hintergrund einer auch im Gesundheitswesen geforderten Digitalisierung nicht nur vertraglich, sondern auch prozesstechnisch aus der Zeit gefallen.
spectrumK und scanacs entwickeln daher erstmalig einen voll elektronischen Weg der Rechnungsstellung für Arzneimittel.
Neben den sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben gemäß § 300 SGB V beziehen sich die Partner auf das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen.
Danach ist bereits die Annahme und Weiterverarbeitung von E-Rechnungen Pflicht seit dem 27. November 2018 für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes und seit dem 27. November 2019 für alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung. Darüber hinaus sind seit dem 27. November 2020 auch alle Rechnungssteller verpflichtet, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes zu übermitteln.
Mit einer Registrierung auf der Bundesplattform (ZRE) können auf unterschiedlichem Wege Rechnung übertragen werden. Die Partner haben sich für den etablierten XRechnung-Standard entschieden.
Quelle: BMI; 18.10.2022
Die Einrichtung der XRechnung war unkompliziert. Grundlage bildet die Anbindung an die im Onlinezugangsgesetz definierte Rechnungseingangsplattform des Bundes, die damit einen Dienst zur Rechnungserstellung sowie -übertragung zur Verfügung stellt. Dazu beantragten spectrumK und scanacs jeweils eine eigene Leitweg-ID bei der für Zahlungsverkehr und Rechnungswesen des Bundes (ZRB) zuständigen Abteilung der Generalzolldirektion.
Apotheken können nun auf diese Weise Rechnungen voll digital an spectrumK übertragen, die mit Hilfe der scanacs-Plattform erzeugt wurden. Im Zuge seiner Dienstleistung stellt spectrumK dann die eingereichten Rechnungen den GKV-Kunden revisionssicher zur Verfügung.
Quelle: spectrumK GmbH
Als Baustein eines schlankeren Prozesses zwischen Apotheke und Krankenkasse lässt sich mit der XRechnung Zeit und Geld sparen sowie Ressourcen schonen. Bereits bei Rechnungsstellung entfallen manuelle Arbeitsschritte sowie Medienbrüche. Was digital erstellt wird, bleibt digital. Der Postweg wird übersprungen.
Der Empfänger kann dabei jederzeit den Status der Rechnung einsehen. Einmal beim Empfänger angekommen, kann die Rechnung zum Vorteil beider Parteien vollautomatisiert verarbeitet und beglichen werden. So ist die von spectrumK entwickelte Plattform daewy in der Lage, über eine Schnittstelle auf die Rechnungsplattform zuzugreifen. Ein manueller Download entfällt damit.
Dies ist von besonderer Bedeutung, weil die bereits im Sozialgesetzbuch verankerte Direktabrechnung mit der Einführung der elektronischen Verordnung Realität wird. Damit steigert sich die Zahl der monatlichen Abrechnungen deutlich, ohne dass durch den voll digitalen Prozess Mehraufwände entstehen.
„Nachträgliche Korrekturen sind nicht mehr erforderlich. Die XRechnung erweist sich als weniger fehleranfällig und unterliegt zudem einer formalen Prüfung, beispielsweise zur Rechnungsgröße, der Anzahl und Typ der Anhänge, zu Viren oder zur Eingabe aller Pflichtangaben“ betont Joachim Bentz, Geschäftsbereichsleiter Abrechnung bei spectrumK.
Laut Andreas Möckel, Key Account Manager Krankenkasse bei scanacs, bereitet die XRechnung den Weg für Einzelabrechnungen elektronischer Verordnungen. Für Krankenkassen und ihre Dienstleister entsteht kein Mehraufwand, wenn sie künftig zunehmend Einzel- und Sammelabrechnungen erhalten. Ein weiterer und wichtiger Schritt, hin zu optimierten Prozessen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen: Mit dem aufgezeigten Verfahren ist eine revisionssichere elektronische Rechnungsstellung zwischen Apotheken und Krankenkassen möglich. Dieser Prozess ist bei Bundesbehörden und ihren Dienstleistern bereits gängige und gesetzliche Praxis. Das sollte für eine Einführung bei der Abrechnung von Arzneimitteln Referenz und Ansporn genug sein.