Ein Kommentar von Frank Böhme
Am 23. März 2026 war bundesweiter Protesttag. Hintergrund ist die angespannte finanzielle Situation vieler Apotheken. Gefordert wird eine höhere Vergütung, denn die letzte Anpassung liegt bereits mehr als ein Jahrzehnt zurück.
Ein wesentlicher Hebel zur Entlastung wäre die Möglichkeit einer flexiblen Abrechnung. Diese erlaubt Apotheken, selbst zu entscheiden, wann und in welcher Höhe sie gegenüber den Krankenkassen abrechnen – ganz wie im normalen Geschäftsverkehr. Denn aktuell finanzieren Apotheken Medikamente oft über Wochen vor, insbesondere bei hochpreisigen Therapien für schwerkranke Patient:innen.
Die erheblichen Einsparpotenziale habe ich bereits im November aufgezeigt: Eine Milliarde einzusparen kostet fast nichts.
Kritik an der neuen Änderungsvereinbarung
Die seit 1. März 2026 rückwirkend geltende Änderungsvereinbarung zum Arzneimittel-Liefervertrag in Hamburg geht nun genau in die entgegengesetzte Richtung: Sie schränkt die unternehmerische Freiheit der Apotheken weiter ein und zementiert den Status quo.
Formal wird die Direktabrechnung zwar zugelassen, in der praktischen Umsetzung jedoch massiv eingeschränkt. Apotheken dürfen pro Monat nur einen Abrechnungsweg wählen und lediglich einmal abrechnen.
Die Folge: E-Rezepte müssen faktisch auf die Aufbereitung der Papierrezepte warten – ein Anachronismus in Zeiten der Digitalisierung und des Bürokratieabbaus. Für Apotheken bedeutet dieser Vertrag massive Liquiditätsnachteile.
Interessenskonflikte in der Standesvertretung
Zwar wurde mit der AOK Rheinland/Hamburg vereinbart, dass ein Teil der Abschlagszahlung ca. eine Woche früher erfolgt, die wochenlange Vorfinanzierung von Medikamenten durch Apotheken bleibt jedoch und wird nicht thematisiert.
So sieht Standesvertretung heute in Teilen aus: Man fordert höhere Honorare für die Mitglieder, sichert aber gleichzeitig überholte Geschäftsmodelle zu deren Nachteil – und zum Nachteil schwerkranker Menschen, die eine sie beliefernde Apotheke suchen müssen.
Um sicherzustellen, dass die Wahl der Apotheken weiterhin auf das eigene Unternehmen fällt (hier: NARZ/AVN), wurde die bestehende Abrechnungsschwelle von 2 Mio. Euro beibehalten.
Unterhalb dieser Schwelle erhalten alternative Anbieter keine Abschlagszahlungen und sind damit ebenso benachteiligt wie selbstabrechnende Apotheken. Es ist zu bezweifeln, ob diese Regelungen im Arzneiliefervertrag mit dem Kartellgesetz konform gehen.
Fehlende Digitale Transformation
In den letzten Jahren war von Standesvertretern immer wieder zu hören, Krankenkassen wollen keine flexiblen Abrechnungsmöglichkeiten für Apotheken – denn sie können das Rechnungsvolumen nicht bewältigen. Das mag für die AOK Rheinland/Hamburg zutreffen, deren Probleme bei der digitalen Transformation ihrer Abrechnungsprozesse bekannt sind. Anders ist dieser Vertragsabschluss nicht zu erklären. Auch hier gilt: einer sich verändernden Welt kann man sich auf Dauer nicht verschließen.
Dennoch macht es sich die Standesvertretung mit diesem Argument zu leicht. Eigene Interessen mit dem Verweis auf andere zu kaschieren ist bequem aber zu durchschauen. Hätte man tatsächlich eine Verbesserung der finanziellen Situation zugunsten der Apotheken beabsichtigt, wäre die stufenweise Einführung flexibler Abrechnungsintervalle eine Möglichkeit gewesen. Dem hätte sich auch die AOK nicht ewig versperren können. Im Verband herrscht offensichtlich Angst vor dem eigenen Machtverlust. Denn mit der Direktabrechnung erhält jede Apotheke wieder ein Stück mehr Hoheit über ihre Zahlungsströme zurück.
Deshalb negiert der Verband auch, dass selbst Hamburger Apotheken bereits heute wöchentlich direkt mit verschiedenen Krankenkassen abrechnen können. Im Süden Deutschlands geht das bereits mit mehr als neunzig GKVen. Darüberhinaus weiten Krankenkassen unterschiedlicher Art gerade ihre laufenden Projekte zur Direktabrechnung aus und automatisieren ihre Prozesse.
Unabhängig vom eigenen ökonomischen Interesse geht es bei der Organisation von Abrechnungsprozessen um die Versorgung von Menschen. Das scheinen die Vertragspartner in Hamburg aus dem Blick verloren zu haben.
Interessanterweise fragten vor einigen Wochen Vertreter:innen einer Krankenkasse, was man denn tun könne, um die Problematik der Vorfinanzierung bei Apotheken zu lösen. Sehr erfreut und gleichzeitig – ob der Klarheit der Frage – verwundert, fühlte es sich etwas unwirklich an, dass eine Krankenkasse gedanklich näher an einer Vor-Ort-Apotheke ist als mancher Apothekerverband. In Kürze werden wir das Thema gemeinsam mit weiteren GKVen vertiefen.