Nie wieder Unklarheiten zum Zuzahlungsstatus Ihrer Patient:innen. Als Nutzer:in von APOMONDO PLUS erhalten Sie in Echtzeit Auskunft zum Befreiungsstatus.

Zeitersparnis für Sie und Ihre Patienten
Ihr Schutz vor Retaxationen
Verbesserung der Kundenbindung

Das bietet der online Zuzahlungscheck:

  • Zuzahlungsprüfung für Versicherte in Echtzeit
  • Keine Krankenversicherungskarte notwendig
  • datenschutzkonforme Auskunft
  • alle Krankenkassen auf einer Plattform
  • Prüfung direkt über das APOMONDO-Portal

Diese Krankenkassen sind dabei

Alle teilnehmenden Krankenkassen im Überblick

In unserer Übersicht zur Zuzahlungsauskunft sehen Sie auf einen Blick alle Krankenkassen, die Ihnen die Zuzahlungsprüfung über das APOMONDO-Portal ermöglichen. Am besten gleich herunterladen, ausdrucken und immer griffbereit haben!

APOMONDO PLUS – Service Ihrer Apotheke vor-Ort!

APOMONDO bietet Ihnen ab sofort die Möglichkeit der telepharmazeutischen Beratung,
digital per Videochat mit Smartphone oder Tablet von zuhause.

Führen Sie persönliche und intensive Beratungsgespräche, die Ihren Kund:innen helfen und die Versorgung mit Medikamenten aufrechterhalten. Die zeitgemäße Web-Anwendung ist einfach und ermöglicht Ihnen, Beratungsgespräche flexibel nach ihren Geschäftszeiten zu gestalten. Zudem stärken Sie dank Ihrer hohen Verfügbarkeit die Bindung zu Ihren Kund:innen.

Jetzt direkt über www.apomondo.de zur App anmelden.

Vorteile für Ihre Kund:innen

  • keine Wartezeit durch feste Termine
  • persönliche Aufmerksamkeit und Beratungskompetenz
  • online Vorbestellung und Lieferung von Medikamenten
  • individuelle Beratung in den eigenen vier Wänden

PLUS-Leistungen

  • online Zuzahlungsprüfung,
  • Anlegen mehrerer Filialen und Mitarbeiter:innen,
  • Kalenderfunktion für Ihre Webseite,
  • Verknüpfung mit Botendienstfunktion, uvm.

Über scanacs: Eine Plattform – viele Vorteile!

Wir sind die digitale Revolution im Gesundheitswesen. Unser Ziel ist es, eine einfache wie effiziente Kommunikation zwischen Krankenkassen und Apotheken zu ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir einen neuen Standard in der Rezeptprüfung und -abrechnung gemäß § 300 SGB V schaffen. Dabei setzten wir auf innovative Technologien und datenschutzkonforme Datenstrukturen.

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