E-Rezept-
Direkt­abrechnung

Ab sofort nehmen Sie die Rezeptabrechnung selbst in die Hand – unkompliziert, schnell und sicher. Mit der E-Rezept-Direktabrechnung von scanacs können Apotheken elektronische Rezepte direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ihr Geld erhalten Sie direkt von der Krankenkasse auf Ihr Apothekenkonto. Jetzt zukunftssicher aufstellen!

WHITEPAPER „Direktabrechnung – Eine Alternative zur Prozessoptimierung in Apotheken“

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Direktabrechnung auf Monitor
Direktabrechnung auf Monitor

Eine Entscheidung FÜR deine Apotheke.

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Unabhängigkeit

Als einzige volldigitale, unabhängige Cloud-Plattform stellt scanacs Apotheken die Infrastruktur bereit, um selbstständig direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland abzurechnen. Ihr Geld erhalten Apotheken direkt auf ihr Geschäftskonto – ohne Umwege.

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­Sicherheit

Alle E-Rezepte werden auf Basis des mit den Partnerkrankenkassen gemeinsam entwickelten scanacs-Prüfkatalogs auf fachliche und technische Korrektheit geprüft. Nur unauffällige E-Rezepte werden zur Abrechnung übertragen. Damit erhöht sich für Apotheken der Schutz vor Retaxationen.

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Transparenz

Alle E-Rezepte und Rechnungen werden in der Webanwendung jederzeit transparent angezeigt. Alle abgerechneten Leistungen können eindeutig der gezahlten Rechnung zugeordnet werden. Die Detailansicht der E-Rezepte ist angelehnt an das Muster16 und vereinfacht die Rezeptkontrolle.

Eine Entscheidung für DICH.

Funktionen

Apothekerin mit Tablet

Einfacher Einstieg

Sind Sie bereit für die nächste Stufe der Rezeptabrechnung? Diese Voraussetzungen muss Ihre Apotheke erfüllen, um die Direktabrechnung zu nutzen:

  1. Ungebundene IK vorhanden Für die Direktabrechnung über scanacs benötigen Sie ein Institutionskennzeichen, welches nicht an einen Vertrag mit einem Rechenzentrum gebunden ist. Sollte Ihr aktuelles IK bereits an einen Vertrag mit einem Rechenzentrum gebunden sein, darf dieses IK nicht für die Direktabrechnung genutzt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Support (support@scanacs.de oder telefonisch unter 0800 – 7226227).
  2. Direktabrechnung in Warenwirtschaft integriert
  3. Direktabrechnungstarif gebucht

Ist Ihre Warenwirtschaft bereit für die scanacs-Direktabrechnung?

Jetzt Ihre Warenwirtschaft suchen und herausfinden, ob Sie die scanacs-Direktabrechnung bereits nutzen können!

Diese Warenwirtschafts-Anbieter bieten bereits die scanacs-Direktabrechnung an

Als Partner von scanacs bieten diese Warenwirtschafts-Anbieter bereits die Direktabrechnung an. Klicken Sie jetzt auf das Logo Ihres Softwareanbieters und fragen Sie ein unverbindliches Angebot an.

  • ApoOffice
  • WINAPO ux

Ihr Anbieter ist noch nicht dabei? Sie haben aber Interesse an der scanacs-Direktabrechnung?

Nutzen Sie das Kontaktformular oder setzen Sie sich direkt mir Ihrem Anbieter in Verbindung. Wir unterstützen Sie gern!

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    Referenzen

    FAQ

    Mit der E-Rezept-Direktabrechnung können Apotheken E-Rezepte direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Der Abrechnungsprozess erfolgt mithilfe der scanacs-Plattform, die die technische Infrastruktur für die selbstständige Abrechnung ohne Beauftragung eines Apothekenrechenzentrums bereitstellt. Das gilt ebenso für die Abrechnung von Herstellerrabatten sowie die Meldung an den Nacht- und Notdienstfonds.

    scanacs stellt allen Apotheken die technische Infrastruktur bereit, um selbstständig mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Jede Apotheke erhält die Hoheit über die eigene Rezeptabrechnung zurück und damit auch mehr Sicherheit. Die scanacs-Plattform holt sich die E-Rezept-Daten über die standardisierte Schnittstelle (APO_TI, ehemals FiveRX) aus dem Warenwirtschaftssystem ab und überträgt diese. Danach werden die Daten in der scanacs-Anwendung geprüft und angezeigt. Apotheken können individuell entscheiden, welche E-Rezepte sie abrechnen möchten. Mit nur einem Klick wandelt die scanacs-Plattform die Rezeptdaten in Abrechnungsdaten um. Der generierte Abrechnungsdatensatz wird danach automatisch an die Abrechnungsstelle der jeweiligen Kassen versendet. Dies gilt auch für Rechnungen gegenüber pharmazeutischen Herstellern sowie Meldungen an den Nacht- und Notdienstfonds. Die Krankenkasse zahlt anschließend direkt auf das Geschäftskonto der Apotheke.

    Die Abrechnung von Herstellerrabatten und die Meldung an den Nacht- und Notdienstfonds werden ebenfalls automatisiert über die scanacs-Anwendung übermittelt.

    Bei der direkten Abrechnung zwischen Apotheke und Krankenkasse spielen vor allem die Unabhängigkeit und Datenhoheit eine wichtige Rolle. Risiken Dritter sind somit ausgeschlossen. Ebenso läuft es mit den nachträglichen Rechnungskürzungen. In Verbindung mit der Rezeptprüfung in Echtzeit sinken die Aufwände für die Rezeptprüfung und das Risiko für Retaxationen. Durch flexible Abrechnungsmöglichkeiten fallen teure Vorfinanzierungsgebühren weg. Für die Liquidität der Apotheke ist die schnelle und direkte Zahlung vor allem bei hochpreisigen Arzneimitteln ein immenser Wettbewerbsvorteil.

    Mit der Einführung des E-Rezepts ist es möglich alle Formate abzurechnen, die von der gematik umgesetzt werden. Für diese Art der Rezepte bietet scanacs einen alternativen Abrechnungsweg.

    Mit der E-Rezept-Direktabrechnung können ausschließlich elektronische Rezepte gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

    Die direkte Abrechnung von E-Rezepten ist gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland möglich.

    Ja, wir haben einen Prüfkatalog den wir mit den bestehenden Partner-Krankenkassen gemeinsam entwickelt haben. Jede Krankenkasse kann den Prüfkatalog mit unserem Konfigurator selbstständig erweitern und individualisieren. Dadurch wird die aufwändige Rezeptprüfung durch die Krankenkasse überfällig.

    Im Gegensatz zu einem Abrechnungszentrum ist eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) eine staatliche Institution, die einer besonderen Form des Insolvenzschutz unterliegt. Reicht das Vermögen der geschlossenen GKV zur Erfüllung aller Ansprüche der Versicherten und Leistungserbringer nicht aus, haften dafür die übrigen gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch sind Zahlungsausfälle ausgeschlossen. Zudem liegt es im eigenen Interesse der GKV, pünktlich zu bezahlen, um bspw. die Rückforderung des Apothekenabschlags zu vermeiden. Zudem sind die GKV gemäß Rahmenvertrag verpflichtet, die Rechnung der Apotheke innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der Krankenkasse zu begleichen.

    Die E-Rezept-Direktabrechnung orientiert sich an den Arzneimittellieferverträgen und löst automatisiert am Monatsanfang die Rezeptabrechnung aus. Regionale Vereinbarungen ermöglichen bereits heute Mehrfachabrechnungen. Das heißt, die Apotheke kann zu jedem Zeitpunkt und beliebig häufig innerhalb eines Monats gegenüber einer Krankenkasse abrechnen. Hierbei beträgt das Zahlungsziel je Abrechnung zehn Tage nach Rechnungseingang bei der Krankenversicherung.

    Technisch ist bereits heute alles möglich. Gemeinsam mit unseren Partnerkrankenkassen sind wir aktuell in Gesprächen zur Automatisierung der Erstattungsprozesse bis hin zur Echtzeitbezahlung.

    Die Expert:innen der ETL ADVISION haben den Prozess unabhängig geprüft und keine Hürden für die Nutzung erkannt. Eine umfangreiche Betrachtung finden sie im aktuellen Whitepaper.

    Die Abrechnung erfolgt immer kassenbezogen, sodass maximal 103 Buchungen (aktuell gibt es 103 Krankenkassen in Deutschland) laufen können. Zum Zweiten ist zunächst eine monatsweise, danach Wochen und tägliche Abrechnung geplant.

    Die scanacs-Anwendung wurde schnittstellenoffen entwickelt. Das heißt, die scanacs-Plattform bietet die Möglichkeit, im Markt gängige Schnittstellentechnologie zum Datenaustausch mit der Finanzbuchhaltung und dem Steuerbüro einfach zur Anwendung zu bringen.

    Von Krankenkassen, die Ihren Prüfkatalog noch nicht für das scanacs-Portal freigegeben haben, können Apotheken weiterhin Retaxationen erhalten. Wir stehen allen Krankenkassen im Austausch, um sie von den Vorteilen der scanacs-Plattform zu überzeugen u.a. haben wir dafür eine Kooperation mit spectrumK und GWQ geschlossen.

    Zur Nutzung unserer Plattform schließen wir mit den Apotheken bei der Registrierung einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) nach Artikel 28 DSGVO ab.

    E-REZPT-NEWS

    E-Rezept-Direktabrechnung

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