E-Rezept-Direkt­abrechnung

Ab sofort nehmen Sie die Abrechnung selbst in die Hand – unkompliziert, schnell und sicher. Mit der E-Rezept-Direktabrechnung von scanacs können Apotheken elektronische Rezepte direkt mit allen Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ihr Geld erhalten Sie direkt von der Krankenkasse auf Ihr Apothekenkonto. Jetzt Direktabrechner werden!

E-Rezept-Direktabrechnung auf Bildschirm
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­Sicherheit

Liquiditäts- & Planungssicherheit dank direkter Erstattung der Leistung durch den Kostenträger und eindeutige Zuordnung der Zahlungsströme über die scanacs-Plattform.

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Transparenz

Keine versteckten Kosten und klare Zuordnung zwischen abgerechneter Leistung sowie bezahlter Rechnung. Behalten Sie zu jeder Zeit alles im Überblick.

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Unabhängigkeit

Als einzige volldigitale, unabhängige Cloud-Plattform gibt scanacs Apotheken die Hoheit über ihre Abrechnungen zurück – DSGVO-konform, transparent und schnell.

Funktionen

Apothekerin mit Tablet

Einfacher Einstieg

Nehmen Sie Ihre Abrechnungen selbst in die Hand – unkompliziert, schnell und DSGVO-konform. In diesen 3 Schritten werden Sie zum Direktabrechner!

  1. Ungebundene IK vorhanden Für die Direktabrechnung über scanacs benötigen Sie ein Institutionskennzeichen, welches nicht an einen Vertrag mit einem Rechenzentrum gebunden ist. Sollte Ihr aktuelles IK bereits an einen Vertrag mit einem Rechenzentrum gebunden sein, darf dieses IK nicht für die Direktabrechnung genutzt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Support (support@scanacs.de oder telefonisch unter 0800 – 7226227).
  2. scanacs-Direktabrechnung gebucht
  3. DEOS E-Rezept-Ready

Online-Seminar zur E-Rezept-Direktabrechnung

In einem kostenfreien Webinar zeigen wir Ihnen das Modul „E-Rezept-Direktabrechnung“ samt Funktionalitäten. Wir klären Ihre Fragen und stehen für Ihr Feedback bereit.

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    FAQ

    Über die Applikation »E-Rezept-Direktabrechnung« können Apotheken E-Rezepte direkt mit allen Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

    Scanacs stellt allen Apotheken die technische Infrastruktur bereit, um selbstständig mit den Gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Mit dem neuen Tool erhält jeder Apotheker die Hoheit über die eigene Rezeptabrechnung zurück und damit auch mehr Sicherheit.

    Die scanacs-Plattform holt sich die E-Rezept-Daten über die bereits vorhandene Schnittstelle aus dem Warenwirtschaftssystem ab. Danach werden die Daten in der Anwendung angezeigt und Apotheker:innen können individuell entscheiden welchen E-Rezepte sie abrechnen möchten. Mit nur einem Klick wandelt die scanacs-Plattform die Rezeptdaten dann in Abrechnungsdaten um – vollständig automatisiert und innerhalb von Sekunden. Der generierte Abrechnungsdatensatz wird danach an die Abrechnungsstelle der jeweiligen Kassen versendet und eine Empfangsbestätigung für die Apotheke generiert, die dann jederzeit wieder abgerufen werden kann. Die Krankenkasse zahlt dann direkt an die Apotheke, ohne Umwege und nachträgliche Retaxierungen durch die scanacs Partnerkassen.

    Die Abrechnung von Herstellerrabatten und die Gebühren für den Nacht- und Notdienstfonds werden ebenfalls über die scanacs-Plattform übermittelt.

    Hier spielen vor allem die Unabhängigkeit und Datenhoheit eine wichtige Rolle. Aller Voraussicht nach wird es im Abrechnungsprozess zukünftig nur noch die Apotheke und die Krankenkasse geben. Insolvenzrisiken Dritter sind somit ausgeschlossen. Ebenso läuft es mit den nachträglichen Rechnungskürzungen. In Verbindung mit der Rezeptprüfung in Echtzeit durch unsere Partner-Kassen sinken die Aufwände für die Rezeptprüfung und das Risiko für Retaxierungen. Durch die schnelle Auszahlung fallen teure Vorfinanzierungsgebühren weg. Für die Liquidität der Apotheke ist die schnelle und direkte Zahlung vor allem bei hochpreisigen Arzneimitteln ein immenser Wettbewerbsvorteil. Dies gilt auch für die Abrechnung von Herstellerrabatten und die Gebühren für den Nacht- und Notdienstfonds.

    Vorteile im Überblick:

    • Honorierung der Apotheken innerhalb weniger Tage
    • Verbesserung des Liquiditätsmanagements
    • Keine Kappung, Vorfinanzierungsgebühren oder Abschlagszahlungen mehr

    Mit der Einführung des E-Rezepts ist es möglich alle Formate abzurechnen, die von der gematik umgesetzt werden. Für diese Art der Rezepte bietet scanacs einen alternativen Abrechnungsweg.

    Zunächst ist die Direktabrechnung nur für E-Rezepte geplant.

    Die Abrechnung ist mit jeder Gesetzluchen Krankenkasse möglich, unabhängig davon, ob ein Vertragsverhältnis zu scanacs besteht oder nicht. Die Prüfung der Rezepte auf semantische Richtigkeit (Applikation „Verordnungsprüfung“) ist dagegen nur für Partnerkassen aktiv.

    Ja, wir haben einen Prüfkatalog den wir mit den bestehenden Partner-Krankenkassen gemeinsam entwickelt haben. Jede Krankenkasse kann den Prüfkatalog mit unserem Konfigurator selbstständig erweitern und individualisieren. Dadurch wird die aufwändige Rezeptprüfung durch die Krankenkasse überfällig.

    Im Gegensatz zu einem Abrechenzentrum, ist eine Krankenkasse eine staatliche Institution, die einem gewissen Insolvenzschutz unterliegt. Reicht das Vermögen der geschlossenen Krankenkasse zur Erfüllung aller Ansprüche der Versicherten und Leistungserbringer nicht aus, haften dafür die übrigen Krankenkassen. Dadurch sind Zahlungsausfälle ausgeschlossen. Zudem liegt es im eigenen Interesse der GKV pünktlich zu bezahlen, um Negativzinsen oder den Apothekenabschlag zu vermeiden. Zudem sind die Krankenkassen nach § 130 SGB V verpflichtet, dass die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der Krankenkasse zu begleichen.

    Ja, aktuell müssen Abrechnungen sogar gesammelt werden. Denn die veralteten Arzneilieferverträgen sehen aktuell noch starre Fristen für die Abrechnung mit den Krankenkassen vor, sodass aktuell nur einmal im Monat abgerechnet werden kann.

    Scanacs arbeitet allerdings bereits jetzt mit Krankenkassen daran, dass zukünftig täglich abgerechnet werden kann.

    Die Expert:innen der ETL ADVISION haben den Prozess unabhängig geprüft und keine Hürden für die Nutzung erkannt. Eine umfangreiche Betrachtung finden sie im aktuellen Whitepaper.

    Die Abrechnung erfolgt immer kassenbezogen, sodass maximal 103 Buchungen (aktuell gibt es 103 Krankenkassen in Deutschland) laufen können. Zum Zweiten ist zunächst eine monatsweise, danach Wochen und tägliche Abrechnung geplant.

    Ja, die scanacs-Plattform wurde schnittstellenoffen entwickelt. Das heißt, wir können überall hin Daten senden oder von überall her Daten empfangen. Eine Schnittstelle zur Bank wird momentan noch geprüft. Scanacs arbeitet momentan intensiv an einer Schnittstelle zur Steuerberatung.

    Prüfung und Abrechnung sind zwei verschiedene Vorgänge. Die scanacs- „Verordnungsprüfung“ prüft, ob das Medikament den Anforderungen der Partner-Krankenkasse entspricht und ob es zu einer Retaxierungen kommen würde. Dieser Vorgang findet direkt in der Warenwirtschaft statt. Die Direktabrechnung prüft das E-Rezept auf syntaktische Fehler, nicht aber auf semantische, und rechnet diese dann mit den Kassen ab. Im Idealfall erfolgt die Direktabrechnung nur für Rezepte, welche die Verordnungsprüfung erfolgreich durchlaufen haben und gewährleistet somit größtmögliche Retaxsicherheit.

    Von Krankenkassen, die Ihren Prüfkatalog noch nicht für das scanacs-Portal freigegeben haben, können Apotheken weiterhin Retaxationen erhalten. Wir stehen allen Krankenkassen im Austausch, um sie von den Vorteilen der scanacs-Plattform zu überzeugen u.a. haben wir dafür eine Kooperation mit spectrumK und GWQ geschlossen.

    Zur Nutzung unserer Plattform schließen wir mit den Apotheken bei der Registrierung einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) nach Artikel 28 DSGVO ab.

    NEWS

    E-Rezept-Direktabrechnung

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